Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen der arctus media production UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern geschlossen werden. Sie regeln die Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen, Bewegtbilder, jeglicher Art, unabhängig von der genutzten Technik.
(2) Mit der Entgegennahme einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber gelten die AGB als anerkannt. Der Auftragnehmer bearbeitet ausschließlich Aufträge, die in schriftlicher Form vorliegen. Diese AGB finden auch auf alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien Anwendung, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
(3) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Version der AGB.
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die Urheberrechte an allen erstellten Bewegtbildern verbleiben beim Auftragnehmer.
(2) Nach Bezahlung des Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Zusätzliche Nutzungen, Vervielfältigung, Verwendung und Verbreitung bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
(3) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung als Urheber bei jeder Veröffentlichung.
(4) Der Auftragnehmer darf die Werke für Eigenwerbung nutzen. Der Auftragnehmer darf das fertiggestellte Video zu Referenzzwecken nutzen, unter anderem auf der eigene Website oder sozialen Netzwerken.
(5) Skizzen, Entwürfe und finale Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
3 Leistungsumfang und Genehmigungen
(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, die beauftragten Leistungen selbst oder durch beauftragte Dritte zu erbringen.
(2) Die Bereitstellung der Abnahmeversion erfolgt über einen sicheren Cloud-Dienst. Nach der Abnahme und der Bezahlung des Gesamtbetrags erhält der Auftraggeber die Endversion der Bewegtbilder in digitaler Form. Rohmaterialien können gegen Aufpreis von 50% des vereinbarten Honorars erworben werden. Die Bereitstellung erfolgt auf Wunsch analog, wobei die Kosten vom Auftraggeber getragen werden.
(3) Die Aufnahmen erfolgen nach der in dem Angebot und der Auftragsbestätigung beschriebenen Vorgehensweise (bspw. Moadboard, schriftliches Konzept, etc.).
(4) Entwürfe, Skizzen oder Muster des Auftragnehmers sind unverbindlich, bis deren Realisierbarkeit schriftlich bestätigt wird.
(5) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Drohnenflüge oder private/behördliche Drehgenehmigungen.
(6) Während der Produktion ist der Auftragnehmer berechtigt, Making-of- und Behind-the-Scenes-Aufnahmen anzufertigen und diese auf Social Media oder anderen Plattformen zu teilen.
(7) Alle im Rahmen der Produktion entstehenden Daten werden für zwei Jahre gespeichert.
(8) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei der Übertragung von Daten, trotz Sicherheitsvorkehrungen, ein Restrisiko besteht. Dieses Risiko liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.
(9) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Daten in digitaler Form bereit. Diese müssen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die durch fehlerhafte oder unvollständige Daten entstehen.
4 Vertragsabschluss und Widerruf
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar. Ein verbindliches Angebot wird erst durch die Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftraggebers durch den Auftragnehmer in Form einer Auftragsbestätigung unterbreitet.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer die schriftliche Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übermittelt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder Krankheit die Erfüllung des Auftrags unmöglich machen.
(4) Sollte der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten, ist er verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu erstatten.
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer legt für jeden Auftrag ein individuelles schriftliches Angebot vor. Dieses Angebot umfasst die Gesamtkosten für die Durchführung des Auftrags.
(2) Kostenüberschreitungen von bis zu 10 % gegenüber der ursprünglichen Kalkulation gelten als vertragsgemäß. Bei Überschreitungen darüber hinaus informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich. Zusätzliche Kosten werden wirksam, sofern der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von vier Werktagen schriftlich widerspricht.
(3) Die vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich die im Angebot festgelegten Leistungen. Weitere Leistungen, die darüber hinausgehen, sowie witterungsbedingte Zusatzkosten, können gesondert berechnet werden.
(4) Entstehende Mehrkosten, insbesondere für Reisen oder zusätzlichen Aufwand, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vorschuss von 50 % der Gesamtsumme zu verlangen. Erfolgt keine Vorschusszahlung, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(6) Der Restbetrag wird nach Abnahme der Leistung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug.
(7) Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung zu leisten.
6 Haftung und Mängelansprüche
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Ansprüche aufgrund technischer Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme anzumelden. Geschmacksbezogene Einwände oder Änderungswünsche begründen keinen Mangel.
(3) Schadensersatzansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit.
(4) Für Fehler, die beim Datenimport auf die Systeme des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Für die Abspielbarkeit der Dateien auf der seitens des Auftraggebers genutzten Hardware übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie.
(5) Der Auftraggeber garantiert, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
7 Abnahme und Korrekturen
(1) Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder durch konkludentes Verhalten, beispielsweise durch fehlende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen.
(2) Zwei Korrekturschleifen sind im Angebot enthalten. Darüber hinausgehende Korrekturen werden nach dem vereinbarten Tagessatz berechnet.
(3) Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass er mit den inhaltlichen und gestalterischen Aspekten des Videos einverstanden ist.
(4) Nach Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, das Video als Referenz zu verwenden.
8 Fristen und Verzögerungen
(1) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, können die Fertigstellung verzögern.
(2) Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Krankheit oder technischen Problemen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn sie auf denselben Vertragsverhältnis beruhen.
Zuletzt geändert am 01.01.2025